Wenn eine Frau in der Schwangerschaft Kontakt zu einer Hebamme aufnimmt, so wünscht sie meist ein allgemeines Beratungsgespräch, sucht Rat zu Prophylaxen oder Therapiemöglichkeiten von Schwangerschaftsbeschwerden oder möchte sich zu einem Geburtsvorbereitungskurs anmelden.
Doch die meisten schwangeren Frauen wissen nicht, dass auch Hebammen dazu berechtigt sind, Schwangerenvorsorge durchzuführen.
Hebammen sind besonders geschult, individuelle Anpassungen an die Umstellungsvorgänge in der Schwangerschaft zu beobachten und gleichzeitig Informationen über Wachstum und Verhalten ihres ungeborenen Kindes weiterzugeben. Dazu benötigt sie vor allem ihre Bereitschaft, über sich selbst Auskunft zu geben (z.B. Medikamenteneinnahme, Operationen, körperliche Veränderungen…..).
Das Messen des Blutdruckes, die Untersuchung des Urins, Gewichtveränderungen, bestimmte Blutuntersuchungen und die Feststellung möglicher Gefäß- oder Gewebsveränderungen gehören zu den Maßnahmen, die die Hebamme im vorliegenden Mutterpass einträgt und mit ihnen bespricht.
Besonders wichtig ist das äußere Abtasten ihres Bauches, dabei erhält die Hebamme Auskunft, ob die Größe des Kindes, die Fruchtwassermenge und Größe der Gebärmutter Ihrem Schwangerschaftsalter entsprechen. Außerdem erfährt die Hebamme bei der äußerlichen Abtastung, welche Position ihr Kind zur Zeit eingenommen hat.
Ab der 30. Schwangerschaftswoche wird die Hebamme die Herztöne des Kindes und Wehentätigkeit der Gebärmutter mit einem CTG bestimmen.
Die Schwangerenvorsorge ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.
Wir Hebammen vom Hebammenladen bieten diese Schwangerenvorsorge vom ersten Tag Ihrer Schwangerschaft an. Ihnen wird freigestellt, ob sie eine Schwangerenvorsorge ausschließlich von einer Hebamme oder gemeinsam mit Ihrem/Ihrer Frauenarzt/Frauenärztin haben möchten.
Wenn wir ihr Interesse geweckt haben oder sie dazu noch Fragen haben, melden sie sich einfach zu unseren Sprechzeiten im Hebammenladen