Die Wochenbettzeit einer Frau beträgt 6-8 Wochen.
In den ersten 10 Tagen nach der Geburt befindet sich die Wöchnerin im Frühwochenbett. In dieser Zeit findet die größte Umstellung des Körpers statt. Eine Wöchnerin hat in diesen ersten 10 Tagen täglich Anspruch auf Hebammenhilfe. In den weiteren Wochen des sogenannten Spätwochenbettes hat sie nochmals Anspruch auf bis zu weitere 16 Besuche der Hebamme.
Die Hebamme beobachtet das allgemeine Wohlbefinden der Wöchnerin und überwacht deren Kreislauf, Brustveränderungen, Rückbildungsvorgänge und die Wundheilung der evtl. entstandenen Geburtsverletzungen. Sie gibt Hilfestellung beim Stillen, bei der Säuglingspflege und beobachtet die Entwicklung des Neugeborenen. Außerdem beantwortet die Hebamme Fragen, die sich der jungen Mutter in Ihrer neuen Lebenssituation stellen werden.
Diese Hausbesuche der Hebamme werden komplett von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.