Die Rückbildungsgymnastik sollte möglichst bis zum 9. Lebensmonat des Kindes beendet worden sein.
Ziel der Gymnastik ist die Rückbildung aller Muskelpartien, welche in der Schwangerschaft aufgelockert und verändert wurden. Dazu gehört in erster Linie der Beckenbodenbereich, aber auch die Muskulatur von Armen, Beinen, Brustbereich, Bauch und Rücken. Um die eigene Mitte wieder zu finden, wird auch zu Massagen und Entspannungsübungen angeleitet.

Die Rückbildungsgymnastik ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und umfasst 10 Stunden.
Die Kursgebühren werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Dabei können versäumte Stunden nicht mit der Kasse abgerechnet werden und müssen von der Teilnehmerin selbst entrichtet werden.

Pro versäumte Stunde werden hier von den Hebammen 10,- Euro berechnet.